Einwegpfand auf Kunststoff-Flaschen und Metalldosen
Ab dem 1. Januar 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern mit einem Pfand belegt. Diese Produkte sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet und können nach Gebrauch zurückgegeben werden.
Welche Produkte sind vom Pfandsystem ausgenommen?
Das Pfand gilt für alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:
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Getränkeverbundkartons
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Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
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Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind
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Getränkearten von Milch- und Milchprodukten
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Sirupe, da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind
Wie hoch ist das Pfand?
Pro Verpackung werden beim Verkauf 25 Cent Pfand eingehoben. Dieser Betrag wird bei der Rückgabe erstattet.
Wo kann ich Einwegpfand-Verpackungen zurückgeben?
Einwegpfand-Verpackungen können an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen von der Rücknahme sind Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller.
Zusätzlich können an stark frequentierten Orten wie Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell durch das Personal oder über Rücknahmeautomaten.
Bei der manuellen Rücknahme sind die Betreiber:innen verpflichtet, nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen.
Lieferungen außerhalb Österreichs
Wenn Sie Getränke mit Einwegpfand außerhalb Österreichs bestellen, wird Ihnen der Pfandbetrag nach der Zustellung über die gewählte Zahlungsweise erstattet.